Jahressonderzahlungen

Sonderzahlung: Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass der Jahresbonus nur an zuverlässige Mitarbeiter gezahlt wird

So manche Tagespflege leistet bereits eine Jahressonderzahlung an ihre Mitarbeiter. Diese Zahlung ist übrigens auch bei der Berechnung des Durchschnittslohns für das regionale Entgeltniveau zu berücksichtigen. Außerdem können Sie die […]

Mark Schmolke

16.06.2025 · 3 Min Lesezeit

So manche Tagespflege leistet bereits eine Jahressonderzahlung an ihre Mitarbeiter. Diese Zahlung ist übrigens auch bei der Berechnung des Durchschnittslohns für das regionale Entgeltniveau zu berücksichtigen. Außerdem können Sie die Refinanzierung über den Pflegesatz vereinbaren. Der Ärger ist bei vielen Inhabern von Tagespflegen jedoch trotzdem manchmal groß. Die Mitarbeiter, die nie krank sind, immer einspringen und auch sonst zu den Zuverlässigsten gehören, sollen die gleiche Prämie erhalten wie die, die das genaue Gegenteil darstellen? Das empfinden viele als ungerecht. Oft werde ich gefragt, ob es nicht eine abgestufte Auszahlung je nach Zuverlässigkeit geben kann.

Unterschiedlicher Bonus ist für Ihre Tagespflege möglich

Aus Ihrer Sicht ist der sich so ergebende Bonus eine freiwillige Zahlung. Und aus Sicht der Mitarbeiter muss gelten: „Mein (marktfähiges) normales Gehalt habe ich sicher – der Bonus kommt obendrauf.“ Eine „Variabilisierung“ von verbrieften Gehaltsansprüchen würde hingegen zu Widerstand führen und Ihrem gewollt motivierenden Plan den Anstrich einer Sparmaßnahme verleihen. Außerdem wäre sie gegen den Willen eines Arbeitnehmers nicht durchzusetzen.

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