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Sorgen Sie dafür, dass Ihre Pflegemitarbeiter mit der 10-R-Regel vertraut sind

„Die Dosis macht das Gift.“ Dies erkannte Paracelsus schon vor 500 Jahren und damit hatte er völlig recht. Beim Umgang mit Medikamenten sollten sich Pflegemitarbeiter immer wieder bewusst machen, dass […]

Jutta Althoff

01.11.2024 · 7 Min Lesezeit

„Die Dosis macht das Gift.“ Dies erkannte Paracelsus schon vor 500 Jahren und damit hatte er völlig recht. Beim Umgang mit Medikamenten sollten sich Pflegemitarbeiter immer wieder bewusst machen, dass sie eine große Verantwortung für den Klienten und seine Sicherheit übernehmen. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, müssen sie die Grundlagen des Medikamentenmanagements beherrschen.

Eine Medikation muss zunächst ein konkretes Ziel anstreben

Die Verordnung von Medikamenten verfolgt immer einen Zweck, deshalb müssen Medikamente Eigenschaften aufweisen, die zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten führen. In Deutschland regelt das Arzneimittelgesetz den Umgang mit Medikamenten und legt unter anderem die Zugänglichkeit der einzelnen Arzneimittelgruppen fest. Bei den Gruppen gibt es folgende Unterscheidungen:

  • Frei zugängliche Arzneimittel: Diese Medikamente sind z. B. in Drogeriemärkten erhältlich, etwa Vitamine.
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel: Sie sind nur in Apotheken erhältlich und dürfen ausschließlich durch befähigtes Personal abgegeben werden.
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Neu eingeführte Arzneimittel und alle stark wirksamen Arzneimittel sind verschreibungspflichtig (= rezeptpflichtig). Welche Wirkstoffe der Verschreibungspflicht unterliegen, bestimmt die Arzneimittelverschreibungsverordnung.
  • Betäubungsmittel: Im deutschen Betäubungsmittelgesetz werden alle Stoffe oder Zubereitungen, die zur Veränderung des Bewusstseinszustands führen, als Betäubungsmittel bezeichnet. Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und Erwerb sind in diesem Gesetz geregelt.

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