Jährlich im Herbst veröffentlichen die Berliner Ministerien die voraussichtlichen Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Übernahme in geltendes Recht ist dann nur eine Formsache. Ich habe für Sie diejenigen Werte zusammengestellt, die zum Redaktionsschluss für 2025 schon (fast) sicher waren.
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
Auch zur vor uns liegenden Jahreswende werden die Beitragsbemessungsgrenzen in den Zweigen der Sozialversicherung angepasst. Sie definieren, bis zu welchem Einkommen von jedem verdienten Euro Sozialabgaben zu entrichten sind – jeder Euro oberhalb davon wird nur versteuert, bleibt aber sozialabgabenfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenkasse – die von der Beitragsbemessungsgrenze abweicht – gibt vor, ab wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Erstmals seit der deutschen Wiedervereinigung werden ab dem 01.01.2025 in Ost und West einheitliche Beträge gelten (siehe Übersicht rechts).
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