PFLEGEKUNDEN: RECHTE, AUFKLÄRUNG UND VOLLMACHTEN

Sozialhilfe im Heim: Kinder müssen nicht sofort alles offenlegen                                           

Bezieht ein Heimbewohner Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), um die Heimkosten zu decken, müssen unterhaltsverpflichtete Kinder auf Verlangen des Sozialamts zunächst nur Angaben zu ihrem Einkommen machen. Fragen zu ihrem Vermögen […]

Arnd von Boehmer

15.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Bezieht ein Heimbewohner Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), um die Heimkosten zu decken, müssen unterhaltsverpflichtete Kinder auf Verlangen des Sozialamts zunächst nur Angaben zu ihrem Einkommen machen. Fragen zu ihrem Vermögen müssen sie zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21.11.2024 (Az.: B 8 SO 5/23 R).

Der Fall: Sohn soll sofort Vermögen offenlegen

Der Vater des Klägers lebt in einer Pflegeeinrichtung, deren Kosten teilweise das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII trägt. Nachdem das Sozialamt durch eine Internetrecherche herausgefunden hatte, dass der Sohn mit seiner Berufstätigkeit vermutlich ein hohes Einkommen erzielt, verlangte es Auskunft über sein Einkommen und Vermögen. Ziel war es, den Sohn zum gesetzlichen Elternunterhalt heranzuziehen und so die Zahlungen des Sozialamts im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einzufordern. Der Sohn verweigerte entsprechende Auskünfte und klagte gegen den Auskunftsbescheid.

Die Rechtslage

Seit 2020 dürfen Kinder vom Sozialamt für Elternunterhalt nur herangezogen werden, wenn sie mehr als 100.000 € im Jahr verdienen. Dabei muss die Behörde zunächst vermuten, dass dies nicht der Fall ist. Erst wenn sie vermuten darf, dass die Grenze überschritten wird, kann sie den Sohn/die Tochter auffordern, diese Annahme durch Nachweise zu widerlegen. Weil sich die Vermutung auf konkrete Indizien stützen muss, darf sie nicht grundsätzlich die Angehörigen aller Sozialbezieher bitten, die „Hosen runterzulassen“. Es ist jedoch zulässig, dass die Sachbearbeiter sich aus zugänglichen Quellen informieren. Im konkreten Fall war im Internet zu finden, dass der Sohn Technikchef einer großen Agentur war.

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