Wenn bei Ihnen ein Mitarbeiter ausscheidet, zählen für Sie als Leitungskraft das Formulieren und Ausfertigen eines Arbeitszeugnisses meist eher zu den „Verschiebeaufgaben“. Für Ihre Ex-Kraft kann es jedoch eine Voraussetzung fürs berufliche Fortkommen sein. Daher können sich für Sie als alter Arbeitgeber erhebliche Haftungsrisiken ergeben, falls Sie sich nicht ausreichend Mühe geben.
Vielen Vorgesetzten fällt das Abfassen eines Zeugnisses schwer, weil der Text 2 Anforderungen gleichzeitig erfüllen muss: Es soll „berufsfördernd“, sprich wohlwollend, sein. Gleichzeitig muss es auch der Wahrheit entsprechen. Hieraus hat sich die besondere Zeugnissprache entwickelt, die innerhalb einer positiven Sprache mit den bekannten Codierungen arbeitet. Dass hierdurch beim Empfänger nicht immer die Botschaft ankommt, die gesendet werden sollte, ist in gewissem Rahmen normal und kann auch nicht gegen Sie als Verfasser verwendet werden. Doch grobe Verzerrungen, die Ihnen aus Bequemlichkeit unterlaufen, können teuer werden.
Sie haften gegenüber dem neuen Arbeitgeber
In den letzten Jahren sind viele Arbeitgeber dazu übergegangen, bei der Zeugniserteilung ohne Ansehen der Person Lobeshymnen auszubreiten. Ein möglichst unangreifbarer Standardtext war das Ziel: schnell zu erstellen und ohne das Risiko mehrfacher Nachbesserungen. Doch was viele nicht wissen: Falls Sie damit den neuen Arbeitgeber täuschen, kann er von Ihnen Schadenersatz verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Zeugnis
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