Frage: „Ich arbeite als Pflegefachkraft bei einem ambulanten Dienst. Unsere Pflegedokumentation findet noch komplett händisch statt, wir haben kein digitales Programm. Letzten Mittwoch hatte ich Probleme, eine Betreuung für meine kleine Tochter zu finden. Da ich an diesem Tag sowieso Büro geplant hatte, habe ich unsere PDL gefragt, ob ich auch im Homeoffice arbeiten kann. Ich wollte in diesem Dienst 2 SIS® und Maßnahmenplanungen neuer Pflegekunden erstellen. Wo ich das mache, ist doch letztlich egal, oder? Meine PDL war aber strikt dagegen und meinte, wenn ich nebenbei noch meine Tochter betreuen würde, könnte ich mich nicht richtig auf die Arbeit konzentrieren. Das hat mich so geärgert! Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?“
Antwort: Den Rechtsanspruch gibt es leider bisher noch nicht. Der Arbeitgeber darf bestimmen, wo ein Mitarbeiter arbeitet. Konkret heißt es dazu in § 106 Gewerbeordnung: „Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, (…). Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.“
Ihr Arbeitgeber hat also das Recht, die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen festzulegen. Grundsätzlich finde ich Homeoffice in der professionellen Pflege vollkommen okay. Gerade bei den Aufgaben, die Sie sich vorgenommen hatten – 2 SIS® samt Maßnahmenplanung erstellen –, wäre es doch wirklich egal gewesen, wo Sie diese erledigen.
Leider setzen viele Arbeitgeber immer noch die pure Anwesenheit vor Ort mit Arbeitsleistungen gleich. Wir alle wissen, dass das nicht so ist. Ich kann als Pflegefachkraft Büroarbeit geplant haben und in dieser Zeit produktiv arbeiten. Ich kann mich aber ablenken (lassen), sodass meine Ergebnisse am Ende des Arbeitstages nicht gut sind.
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