Steuervergünstigung

Steuervergünstigung endet 2024: Verschenken Sie kein Geld und handeln Sie noch in diesem Jahr

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Büromöbel oder Fahrzeuge) werden üblicherweise linear, d. h. in jährlich gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer („betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“) ergibt sich für jedes Anlagegut aus der […]

Mark Schmolke

21.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Büromöbel oder Fahrzeuge) werden üblicherweise linear, d. h. in jährlich gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer („betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“) ergibt sich für jedes Anlagegut aus der offiziellen AfA-Tabelle der Finanzverwaltung – zu finden etwa unter www. bundesfinanzministerium.de.

Während der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, degressiv – und damit in den Anfangsjahren schneller – abzuschreiben. Damit konnten Unternehmen in dieser Zeit völlig legal ihren steuerpflichtigen Gewinn nach unten drücken. Diese Regelung war Ende 2022 ausgelaufen, soll nun aber letztmalig für alle Wirtschaftsgüter gelten, die Sie nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 anschaffen.

Diese Spielregeln gelten

Während der befristeten Wiedereinführung können Sie für die degressive Abschreibung optieren. Dabei gelten folgende Regeln:

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