Auch wenn es sich um ein Tabuthema handelt, über das man nicht gern spricht, ist es doch Fakt, dass es immer wieder zu Gewalt von Pflegekräften gegenüber Pflegebedürftigen kommt. Dann stellt sich nicht nur die Frage, wie Sie arbeitsrechtlich reagieren, sondern auch, ob diese Vorkommnisse zu strafrechtlichen Konsequenzen führen (müssen).
Beispiel:
Johannes Neumann ist 89 Jahre alt und lebt in einem Pflegeheim. Er vertraut sich einer Pflegekraft an und erzählt ihr, dass ihre Kollegin aus dem Nachtdienst die Pflegebedürftigen schikaniere und auch schlage, wenn sie nachts klingeln würden. Er traue sich deshalb gar nicht zu klingeln, wenn er nachts zur Toilette müsse. Die Pflegekraft hört sich bei Kolleginnen um. Diese berichten ihr, dass Herr Neumann in den vergangenen Wochen 3-mal nachts ins Bett gemacht und morgens in seinen Ausscheidungen gelegen habe, obwohl er eigentlich nicht inkontinent sei. Jetzt bekomme er abends immer eine Inkontinenzeinlage. Die Pflegekraft wendet sich an die PDL. Diese beschließt, der Sache auf den Grund zu gehen. Schließlich überrascht sie die Nachtwache auf frischer Tat, als sie eine alte Dame, die geklingelt hat, anschreit und auch ins Gesicht schlägt. Der Mitarbeiterin wird fristlos gekündigt. Die PDL überlegt, ob sie außerdem noch Strafanzeige erstatten soll oder muss.
Körperverletzungen sind Straftaten
Gewalt von Pflegekräften gegenüber Pflegebedürftigen kann unterschiedliche Formen haben. Strafbar sind in jedem Fall körperliche Übergriffe auf Pflegebedürftige. Wobei Polizei und Staatsanwaltschaft nicht anlasslos ermitteln. Körperverletzungen müssen zur Anzeige gebracht werden, damit eine strafrechtliche Verfolgung stattfinden kann.
Strafanzeigen sind keine Pflicht
Als Pflegeeinrichtung sind Sie nicht verpflichtet, Pflegekräfte anzuzeigen, wenn diese unter Verdacht stehen, Pflegebedürftige misshandelt zu haben. Gleiches gilt, wenn Sie die Körperverletzung sicher nachweisen können. Eine gesetzliche Anzeigepflicht gibt es nur für Kapitalverbrechen, zu denen Körperverletzungsdelikte, so inakzeptabel sie auch sind, nicht gehören. Daher liegt es in Ihrer Entscheidung, ob Sie solche Vorfälle zur Anzeige bringen oder nicht. Der Übersicht können Sie die Argumente, die für und gegen eine Strafanzeige sprechen, entnehmen.
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