HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Stromausfall und Vorsorgepflichten von Pflegeeinrichtungen

Ein länger andauernder Stromausfall stellt für Pflegeeinrichtungen einen Albtraum dar. Heizung, Beleuchtung, Rufanlagen, Medikamentenkühlung, Dokumentation und Kommunikation sind unmittelbar betroffen. Für besonders schutzbedürftige Bewohner kann dies schnell zu einer Gefährdung […]

Judith Barth

25.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Ein länger andauernder Stromausfall stellt für Pflegeeinrichtungen einen Albtraum dar. Heizung, Beleuchtung, Rufanlagen, Medikamentenkühlung, Dokumentation und Kommunikation sind unmittelbar betroffen. Für besonders schutzbedürftige Bewohner kann dies schnell zu einer Gefährdung werden. Der tagelange Stromausfall in Teilen Berlins im Januar 2026 hat deutlich gemacht, dass Vorsorge in diesem Bereich kein theoretisches Thema ist.

Tagelanger Stromausfall in Berlin

Im Januar 2026 kam es in Berlin infolge eines Anschlags zu einem großflächigen Stromausfall, der mehrere Tage anhielt. Besonders kritisch war die Situation dort, wo Bewohner auf elektrisch betriebene medizinische Geräte angewiesen waren, etwa Beatmungsgeräte oder Ernährungspumpen.

Rechtsgrundlagen der Vorsorgepflicht

Pflegeeinrichtungen trifft eine umfassende Organisations- und Vorsorgepflicht. Diese ergibt sich aus Ziff. 7 Maßnahmen und Grundsätze vollstationär, aber auch aus dem Pflegevertrag, den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten sowie aus den Qualitätsanforderungen der Pflegeversicherung. Einrichtungen müssen vorhersehbare Risiken erkennen und geeignete Maßnahmen treffen, um Gesundheit und Leben der Pflegebedürftigen zu schützen. Ein länger andauernder Stromausfall gehört zu diesen vorhersehbaren Risiken.

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