Effiziente Praxisorganisation

Stromunfällen vorbeugen: E-CheckistauchfürIhreMedizinproduktePflicht

Als „Gerätebeauftragte“ sind Sie für alle medizinischen und alle nichtmedizinischen Geräte in Ihrer Praxis verantwortlich. Die Überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV-Vorschrift 3 (früher BGV A3), der sogenannte E-Check, betrifft auch […]

Renate Tief

26.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Als „Gerätebeauftragte“ sind Sie für alle medizinischen und alle nichtmedizinischen Geräte in Ihrer Praxis verantwortlich. Die Überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV-Vorschrift 3 (früher BGV A3), der sogenannte E-Check, betrifft auch Ihre Medizinprodukte. Gerade beim E-Check sind viele Ihrer Kolleginnen verunsichert. Mit diesen Tipps wird es Ihnen und Ihren Kolleginnen in Zukunft leichter fallen, die gesetzlichen Vorschriften für den E-Check in Ihrer Praxis umzusetzen.

Bei sich zu Hause schließen Sie Ihre elektrischen Geräte einfach selbst an. In Ihrer Praxis ist dies nicht erlaubt! Hier verlangt der Gesetzgeber, dass Ihr Chef

  • die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Ihrer Praxis nur von einer Elektrofachkraft anschließen, warten und ändern lassen oder
  • den Anschluss unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft vornehmen lassen muss.

Diese Vorgaben stehen im § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in der Berufsgenossenschaftsverordnung (BGV) A3.