Rechts-Update 2025: Arbeitsrecht und Datenschutz

Stunden aufstocken in der Tagespflege: Was erlaubt ist und wo Sie besser vorsichtig sind

In Ihrer Tagespflege kommt es sicherlich auch immer wieder vor, dass für einige Zeit mehr Arbeit anfällt bzw. auf weniger Köpfe verteilt werden muss. Die Lösung: Bei Teilzeitmitarbeitern bietet es […]

Mark Schmolke

13.08.2025 · 2 Min Lesezeit

In Ihrer Tagespflege kommt es sicherlich auch immer wieder vor, dass für einige Zeit mehr Arbeit anfällt bzw. auf weniger Köpfe verteilt werden muss. Die Lösung: Bei Teilzeitmitarbeitern bietet es sich dann an, befristet für den Bedarfszeitraum die Stunden zu erhöhen.

PRAXISBEISPIEL: In der Tagespflege „Sonnenschein“ erklärt die Pflegefachkraft Miriam S., dass sie an der Wirbelsäule operiert werden muss, daher vermutlich 6 Wochen ausfällt und danach weitere 6 Wochen zur Reha muss. Miriam hat einen Teilzeitvertrag mit 20 Stunden pro Woche. PDL Julia T. ist klar, dass sie diesen Ausfall nun kompensieren muss. Sie bietet daher der Kollegin von Miriam, die ebenfalls einen 20-Stunden-Vertrag hat, eine befristete Stundenerhöhung auf Vollzeit für die Dauer der Erkrankung von Miriam an.

Dieses Beispiel ist ein typischer und zugleich unkritischer Fall der befristeten Stundenerhöhungen. Es gilt aber auch: Mit befristeten Erhöhungen des Beschäftigungsumfangs dürfen Sie als Arbeitgeber nicht trickreich das deutsche Befristungsrecht unterlaufen. Das ist der Tenor einer Entscheidung, die das Arbeitsgericht Köln am 25.04.2024 gefällt hat (Az.: 8 Ca 423/24).

Der Fall: Stadt bietet regelhaft nur Teilzeitjobs – und stockt sie auf

Der Kläger war im Bürgeroffice einer Kommune beschäftigt, die in diesem Bereich grundsätzlich alle Mitarbeiter nur mit einem Beschäftigungsumfang von rund 65 % (25,33 Wochenstunden) einstellte. Für viele dieser Angestellten schloss die Stadt als Arbeitgeber dann häufig wechselnde, jeweils befristete Vereinbarungen über eine vorübergehende Stundenerhöhung. Für den betroffenen Mitarbeiter wurde eine solche sogar schon zum Beginn seines Arbeitsverhältnisses geschlossen (von 25,33 auf 30,39 Stunden), und einige Monate später wurde für ein weiteres Jahr der Umfang auf 100 % (39 Stunden) erhöht. Der Mitarbeiter verlangte im Anschluss, unbefristet mit 100 % beschäftigt zu werden – und klagte.

Testen Sie jetzt „Tagespflege aktuell“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung rund um die Täglichen Aufgaben in der Tagespflege!

Von A wie Abrechnung über B wie Beschäftigung bis V wie Versorgung: In jeder Ausgabe erhalten Sie aktuelle Praxisinformationen und direkt anwendbare Arbeitshilfen für die erfolgreiche Leitung in der Tagespflege.