Im Jahr 2023 war (fast) ganz Deutschland entsetzt, als durch eine Recherche von Journalisten herauskam, dass sich in Potsdam Rechtsextreme und Ultrakonservative getroffen hatten, um einen Plan zu entwickeln, wie man die „Remigration“ von Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund bewerkstelligen könne. Und so mancher Arbeitgeber fragt sich, wie er mit Mitarbeitern umgeht, die an dieser Veranstaltung teilgenommen haben.
Der Fall: Kündigung wegen Teilnahme an „Potsdamer Treffen“
Einer Verwaltungsangestellten, die bei der Stadt Köln arbeitete, wurde fristlos gekündigt, als heraus- kam, dass sie an dem sogenannten „Potsdamer Treffen“ im Jahr 2023 teilgenommen hatte. Begründung der Stadt Köln als Arbeitgeberin: Die Mitarbeiterin habe durch ihre Teilnahme an diesem Treffen gegen ihre Loyalitätspflichten gegenüber der Stadt Köln verstoßen. Das sah die Mitarbeiterin anders und erhob Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Köln.
Das Urteil: Kündigung war unwirksam
Die Richter sahen die Kündigung als unwirksam an, da die Stadt Köln nicht hatte darlegen können, inwieweit die Mitarbeiterin durch ihre Teilnahme an dem Treffen ihre Loyalitätspflichten gegenüber der Arbeitgeberin verletzt hatte.
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