Telematik und Datenschutz

Telematik-Infrastruktur: Das müssen Sie zur Einführung bis 2025 wissen

Kurz zusammengefasst: Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist ein Netzwerk zur sicheren und schnellen Kommunikation und Datenübertragung im deutschen Gesundheitssystem – auch im Bereich der Pflege. Ab Juli 2025 ist für […]

Mark Schmolke

14.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Kurz zusammengefasst: Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist ein Netzwerk zur sicheren und schnellen Kommunikation und Datenübertragung im deutschen Gesundheitssystem – auch im Bereich der Pflege. Ab Juli 2025 ist für Pflegedienste und andere Pflegeeinrichtungen, also auch die Tagespflege, die Anbindung verpflichtend. Auch wenn manche der nachfolgenden Erläuterungen nur für die ambulante Pflege und manche wiederum für die vollstationäre Pflege von Bedeutung sind, so müssen die Tagespflegen alle technischen Voraussetzungen schaffen, um am 01.07.2025 nahtlos an die TI angeschlossen zu werden. Doch was verbirgts sich konkret hinter der rechtlichen Verpflichtung?

Das Datennetz des Gesundheitswesens

Die TI ist das sichere Datennetz, welches alle Akteure des Gesundheitswesens – von der Pflegeeinrichtung über den Arzt bzw. die Ärztin und der Apotheke bis hin zu Heilmittelerbringern und Krankenhäusern – miteinander verbindet. Ziel ist es, über dieses Datennetz alle Informationen, von Rezept über Gesundheitsdaten bis zur Abrechnung, komplett digital zur Verfügung stellen zu können. Dies ermöglicht eine schnellere Datenverfügbarkeit ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Papierdokumente. Die Informationen sind stets auf dem aktuellen Stand und stehen für jeden, der diese benötigt, zur Verfügung. So sollen auch das mühselige Recherchieren, Hinterhertelefonieren und das Herumtragen von Papierdokumenten und Rezepten für Sie entfallen.

KIM und TI-Messenger schaffen eigenen Nachrichtendienst

Für die direkte Kommunikation und das Teilen von Dokumenten steht in der Telematikinfrastruktur der einem E-Mail-Programm ähnliche Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) zur Verfügung. Hier können Dokumente wie Rezepte und Medikationspläne der Pflegebedürftigen und Informationen mit Ärztinnen und Ärzten oder Apotheken datenschutzkonform geteilt werden. Die für die Abrechnung mit den Kostenträgern relevanten Dokumente werden zukünftig ebenfalls über diesen Dienst geteilt.

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