Auf welchem Material ein Testament geschrieben wurde, ist eher zweitrangig. Wichtig ist hingegen, dass es handschriftlich abgefasst, unterschrieben und mit einem Datum versehen ist. Zudem sollte es eine eindeutige Wortwahl nutzen, damit klar ist, wer etwas vom Erblasser erhält.
Auch ein mit Filzstift auf eine Tischplatte geschriebenes Testament ist gültig, wenn es die oben beschriebenen Kriterien einhält. Mit einem so verfassten Testament musste sich das Amtsgericht Köln (Urteil vom 25.05.2020, Az.: 30 VI 92/20) befassen, nachzulesen in der Zeitschrift „NJW Spezial“ (Heft 21/2020). Leider hatte der Erblasser jedoch vergessen, sein Testament auf der Tischplatte zu unterschreiben – somit war es ungültig.
Das Material ist egal
Worauf das Testament geschrieben wird, ist somit eher zweitrangig. Wichtig ist nur, dass das Material dauerhaft haltbar ist. Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
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