THEMENHEFT: Update Arbeitsrecht 2025

Textform im Arbeitsrecht: Hier ist sie jetzt möglich

Zum Jahresbeginn 2025 ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten. Wie zum Hohn füllt es mit 74 Artikeln im Gesetzblatt 35 eng bedruckte Seiten, aber es enthält auch einige Erleichterungen […]

Arnd von Boehmer

02.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Zum Jahresbeginn 2025 ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten. Wie zum Hohn füllt es mit 74 Artikeln im Gesetzblatt 35 eng bedruckte Seiten, aber es enthält auch einige Erleichterungen für das Management Ihrer Arbeitsverhältnisse.

Neu: Arbeitsvertrag ohne persönliche Unterschrift

Seit dem 1. Januar ermöglicht eine Änderung des Nachweisgesetzes, dass unbefristete Arbeitsverträge auch in Textform geschlossen werden können. Damit geht ein Verzicht auf die bisherige Schriftform, d. h. insbesondere auf die persönliche Unterschrift, einher. Die Textform nach § 126 b BGB umfasst alle Formate bzw. Übermittlungswege, die den Absender erkennen lassen und eine dauerhafte Speicherung (elektronisch oder Papier) ermöglichen, also z. B. E-Mail, SMS, Messenger-Nachricht oder Fax. Sie ist auch zulässig für spätere Änderungen des Arbeitsvertrags, wie z. B. Anpassungen der Arbeitsbedingungen.

Textform oft ausreichend

Wo Sie ab sofort auf die Schriftform verzichten können und wo nicht, sehen Sie hier:

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