Tipps zur perfekten Beratung gemäß § 37 SGB XI

Beratungsgespräche sind eine wichtige Vorbehaltsaufgabe, denn die Beratung von Pflegekunden und deren Angehörigen zählt zu den Kernkompetenzen einer Pflegekraft. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen das Thema aus den Blickwinkeln […]

Bernd Hoffmann

26.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Beratungsgespräche sind eine wichtige Vorbehaltsaufgabe, denn die Beratung von Pflegekunden und deren Angehörigen zählt zu den Kernkompetenzen einer Pflegekraft. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen das Thema aus den Blickwinkeln zweier Versorgungsbereiche vor: der ambulanten und der stationären Pflege. Beginnen werden wir mit der ambulanten Pflege. Vorhang auf für Tipps rund um die Pflegeberatungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI!

Grundsätzliches

Pflegeberatungsbesuche sollen Pflegekunden und deren Pflegepersonen bei der häuslichen Pflege unterstützen, bestehende Überforderungen erkennen und abwenden.

  • Die Beratungseinsätze sind verpflichtend für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und regelmäßige Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst nicht in Anspruch nehmen.
  • Wer sich den Pflichtbesuchen verweigert, dem wird das Pflegegeld seitens der Pflegekasse zunächst gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen.
  • Beziehen zu Pflegende Pflegesachleistungen, können sie halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
  • Für Pflegekräfte sind Pflegeberatungen anspruchsvoll. Immerhin  gilt  es  eine
  • komplexe Situation in kurzer Zeit zu erfassen. Orientieren Sie sich an den Hinweisen unserer großen Übersicht, um künftig vor Ort beim Pflegekunden sicherer zu agieren!

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Jede Ausgabe erleichtert Ihren Berufsalltag mit kompakt aufbereiteten pflegefachlichen Informationen, aktuellen Inhalten und direktem Praxisbezug. Speziell für examinierte Pflegefachkräfte, die in der ambulanten und stationären Altenpflege mit weniger Aufwand mehr erreichen möchten.