Ab 2026 müssen Sie als Arbeitgeber – wahrscheinlich – in Stellenanzeigen eine konkrete Gehaltsspanne nennen. Ziel dieser neuen Vorschrift ist mehr Fairness und Vergleichbarkeit von Stellenangeboten. Sie als Personalverantwortliche sind davon direkt betroffen. Jede Stellenausschreibung Ihrer Einrichtung muss spätestens ab Juni diese Vorgabe erfüllen. Beginnen Sie am besten jetzt damit, sich Gedanken über die „Gehaltsrange“ zu machen.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt ab Juni 2026
Ab dem 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vollständig umsetzen. Das heißt:
- Jede Stellenausschreibung muss eine konkrete, sachlich begründbare Gehaltsspanne enthalten.
- Gehaltsangaben müssen wahrheitsgemäß sein.
- Sie dürfen Bewerbende nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen.
- Die Vergütung muss sich auf objektive Kriterien stützen: Qualifikation, Erfahrung, Verantwortung, Funktion.
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