Vielleicht hat Sie schon einmal das Gefühl beschlichen, dass Ihre Sozialgesetzbuch-XI-Vergütung irgendwie zu niedrig ist. Das betrifft Sie, wenn Sie in Bundesländern tätig sind, wo die SGB-XI-Vergütung traditionell niedrig ist.
Aber auch wenn es bei Ihnen genau andersherum ist, sollten Sie dieses Kapitel aufmerksam lesen. Denn hier geht es darum, die betrieblichen Ergebnisse der Leistungsbereiche SGB V und SGB XI so voneinander abzugrenzen, dass Sie genau wissen, wo Sie das Geld wirklich verdienen. Und wo Sie möglicherweise in Einzelverhandlungen nachfassen müssen.
Hinweis:
Einzelverhandlungen im SGB XI zu führen ist in der Regel unproblematisch. Im SGB V ist das zwar theoretisch auch möglich, aber sehr ungewöhnlich. Hier verhandeln in der Praxis ausschließlich die Trägerverbände mit den Kassen. Anders gelagert ist der Fall natürlich bei Intensiv- und Palliativdiensten.
Der Grund für Ihr Störgefühl ist schnell gefunden: Wie auf den Seiten 2 und 3 erläutert, sind die Erlöse je Leistungstopf unterschiedlich, die Leistungsstunden aber immer gleich teuer. Bleiben wir beim SGB-XI-Beispiel. Folgende Situation kann es geben:
Beispiel: Zu knappe SGB-XI-Vergütungen
Der Pflegedienst Schwarze Rose erbringt im Jahr
20.000 Leistungsstunden (Versorgungs- und Fahrtzeit). Davon entfallen 8.000 Stunden auf SGB V und 12.000 Stunden auf SGB XI. Die Versorgungsstunde kostet im Schnitt 70,00 €. Im SGB V werden
680.000 € erlöst, im SGB XI 720.000 €.
Ein externer Berater der Firma „Sharks & Friends“ schaut mal genauer hin. Denn das Inhaberehepaar hat das Gefühl, dass „der ganze Laden momentan irgendwie nicht so läuft“.
Tatsächlich ist hier zwar der SGB-V-Bereich in der Gewinnzone: 680.000 € Erlöse stehen 560.000 € Kosten gegenüber, also ein Gewinn von 120.000 €. Im SGB-XI-Bereich aber steht einem Erlös von 720.000 € ein Aufwand von 840.000 € gegenüber. Damit ist der Gewinn aus dem SGB V komplett aufgefressen.
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