Tariftreueregelungen

Überprüfung der Tariftreue: So läuft das Nachweisverfahren für Ihre Tagespflege

Nachdem sich die Wirrungen der Einführungsphase der Tariftreueregelungen gelegt haben, scheint nunmehr die Überprüfung der Einhaltung dieser Regeln in den Fokus zu geraten. Aus Rechtsgrundlage stellt übrigens die Nachweis-Richtlinie des […]

Mark Schmolke

16.06.2025 · 4 Min Lesezeit

Nachdem sich die Wirrungen der Einführungsphase der Tariftreueregelungen gelegt haben, scheint nunmehr die Überprüfung der Einhaltung dieser Regeln in den Fokus zu geraten. Aus Rechtsgrundlage stellt übrigens die Nachweis-Richtlinie des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) aus dem Jahr 2023 dar. Sie regelt auch das Recht der Kassen, die tatsächliche Bezahlung mit einigen Bundesländern erreichen mich Anfragen aus vielen Tagespflegen, die aktuell geprüft werden. Ob die schwierige finanzielle Lage einzelner Pflegekassen etwas mit der erhöhten Prüfaktivität zu tun hat, bleibt reine Spekulation. Die Rechtsgrundlage stellt übrigens die Nachweis-Richtlinie des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) aus dem Jahr 2023 dar. Sie regelt auch das Recht der Kassen, die tatsächliche Bezahlung mit den Annahmen aus der Pflegesatzverhandlung abzugleichen. Um sich gezielt auf die Überprüfungen vorzubereiten: Hier finden Sie unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich dabei ergeben.

Können auch kleine Tagespflegen geprüft werden?

Eindeutig ja: Alle ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen (auch Kurzzeitpflege), die einen Versorgungsvertrag haben und eine selbstständig wirtschaftende Organisationseinheit sind. Ebenso sind Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a SGB XI einbezogen.

Erfolgen regelmäßige Prüfungen?

Nein. Das Nachweisverfahren für eine konkrete Einrichtung (nicht: den Träger!) muss von einer Pflegekasse oder einem Sozialhilfeträger aus dem Kreis der Vertragsparteien initiiert werden. Einen Grund (etwa einen konkreten Verdacht) braucht es dafür nicht, wodurch die Kostenträger bei der Auswahl der Einrichtungen freie Hand haben. In der Regel setzt die Pflegekasse, die auch bei Ihrer Pflegesatzverhandlung organisatorisch führend ist, das Verfahren in Gang. Übrigens: Sie werden nur einmal geprüft – das Ergebnis ist für alle Kassen bindend.

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