Der Jahresanfang 2025 ist ideal, um einmal zu überprüfen, ob in Ihrem Fortbildungsplan auch alle Pflichtfortbildungen eingetragen sind. Schulung oder Belehrung, gesetzliche Vorschrift oder nur empfohlen? Oft fällt es gar nicht so leicht, da immer den Überblick zu behalten. Geht es Ihnen auch so? Mithilfe unserer Übersicht können Sie genau erkennen, was, wie, wann und wie oft zu belehren und zu schulen ist. So können Sie einfach abhaken, ob die betreffende Schulung schon erfolgt ist, und behalten stets den Überblick.
Worin unterscheiden sich Schulung und Belehrung eigentlich?
Bei einer Belehrung müssen Sie die Mitarbeiter einfach nur auf ihre Pflichten hinweisen. Hier kann ein einfaches Merkblatt ausreichend sein, das kurz vorgestellt wird und zu dem auf Wunsch Fragen beantwortet werden. Bei einer Schulung geht es darum, die Inhalte so zu vermitteln, dass die Mitarbeiter danach ein bestimmtes Verhalten auch erlernt haben.
BEISPIEL: Bei der Belehrung zur Lebensmittelhygiene erfährt der Küchenmitarbeiter, dass Hackfleisch am Herstellungstag zu verarbeiten und Reste zu vernichten sind. Wie das zu geschehen hat, weiß er aufgrund seiner Ausbildung. Bei der Schulung zum betrieblichen Ersthelfer hingegen lernt er, wie er eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen kann, er erwirbt also neue Kenntnisse bzw. vertieft diese.
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