LESERFRAGEN

„Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgelten?“

Frage: Ich würde gern eine Klausel in meine Arbeitsverträge aufnehmen, die regelt, dass die Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Dieses würde dann höher ausfallen. Ist das rechtlich möglich? Judith […]

Judith Barth

26.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich würde gern eine Klausel in meine Arbeitsverträge aufnehmen, die regelt, dass die Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Dieses würde dann höher ausfallen. Ist das rechtlich möglich?

Judith Barth: Das kommt auf die Formulierung an. So kann im Arbeitsvertrag wirksam vereinbart werden, dass mit dem Monatsgehalt eine bestimmte Anzahl von Überstunden abgegolten ist (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.09.2021, Az.: 2 Sa 26/21). Wichtig ist aber, dass eindeutig vereinbart ist, wie viele Überstunden maximal mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die pauschal regeln, dass mit dem Gehalt alle die geleisteten Überstunden abgegolten sind, verstoßen gegen das sogenannte Transparenzgebot in Arbeitsverträgen und sind damit unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.09.2010, Az.: 5 AZR 517/09). Achtung! Gerade bei Minijobs und geringeren Einkommen muss zudem darauf geachtet werden, dass der gesetzliche Mindestlohn auch noch bei der pauschalen Abgeltung von Überstunden eingehalten wird.

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