HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Überwachungspflichten – nehmen Sie Ihre Organisationsverantwortung wahr

Als Heimleitung oder Pflegedienstleitung tragen Sie die Verantwortung für ordnungsgemäße Pflege der Ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen – auch wenn Sie nicht jede Handlung selbst ausführen. Doch wie oft müssen Sie kontrollieren? […]

Judith Barth

03.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Als Heimleitung oder Pflegedienstleitung tragen Sie die Verantwortung für ordnungsgemäße Pflege der Ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen – auch wenn Sie nicht jede Handlung selbst ausführen. Doch wie oft müssen Sie kontrollieren? Was muss dokumentiert werden? Und wann haften Sie trotz Delegation? Lesen Sie hier, worauf es konkret ankommt.

Rechtslage: Verantwortung bleibt, auch bei Delegation

Heimleiter und Pflegedienstleitungen tragen die Organisationsverantwortung: Sie müssen sicherstellen, dass die Pflege fachgerecht erfolgt. Diese Verantwortung können Sie nicht vollständig delegieren. Auch wenn Sie Aufgaben an Pflegefachkräfte übertragen, bleiben Sie überwachungspflichtig.

Das bedeutet: Sie müssen stichprobenartig kontrollieren, ob Anweisungen eingehalten werden – besonders bei kritischen Aufgaben wie der Medikamentengabe oder der Sturzprophylaxe. Auch bei der Ressortverteilung bleibt die Überwachungspflicht bestehen.

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