Seit einigen Monaten lese ich regelmäßig Ihre monatlich erscheinenden Ausgaben „EBM&GOÄ richtig abgerechnet“. Viele Ihrer Tipps habe ich auch schon erfolgreich umgesetzt. In der Ausgabe 8/2024 haben Sie eine Frage zur Ganzkörperuntersuchung nach der GOÄ-Ziffer 8 beantwortet. Ist es korrekt, dass zur Erfüllung der Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 8 der Bewegungsapparat nicht untersucht werden muss?
Meine Antwort: Nein, das ist nicht korrekt. In der Ausgabe 8/2024 war leider der Fehlerteufel am Werk.
Die Leistungsbeschreibung der GOÄZiffer 8 lautet:
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkör perstatus, ggf. einschließlich Dokumentation