Leserfragen

„Umfasst die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 8 die Untersuchung des Bewegungsapparates?“

Seit einigen Monaten lese ich regelmäßig Ihre monatlich erscheinenden Ausgaben „EBM&GOÄ richtig abgerechnet“. Viele Ihrer Tipps habe ich auch schon erfolgreich umgesetzt. In der Ausgabe 8/2024 haben Sie eine Frage […]

Renate Tief

25.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Seit einigen Monaten lese ich regelmäßig Ihre monatlich erscheinenden Ausgaben „EBM&GOÄ richtig abgerechnet“. Viele Ihrer Tipps habe ich auch schon erfolgreich umgesetzt. In der Ausgabe 8/2024 haben Sie eine Frage zur Ganzkörperuntersuchung nach der GOÄ-Ziffer 8 beantwortet. Ist es korrekt, dass zur Erfüllung der Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 8 der Bewegungsapparat nicht untersucht werden muss?

Meine Antwort: Nein, das ist nicht korrekt. In der Ausgabe 8/2024 war leider der Fehlerteufel am Werk.

Die Leistungsbeschreibung der GOÄZiffer 8 lautet:

Untersuchung zur Erhebung des Ganzkör­ perstatus, ggf. einschließlich Dokumentation