Wenn es um den Schutz von Gesundheitsdaten geht, denken Sie wahrscheinlich in erster Linie an den Schutz der Daten von Pflegebedürftigen in diesem besonders sensiblen Bereich. Aber in Ihrem Pflegealltag werden Ihnen häufig auch Gesundheitsdaten von Mitarbeitern bekannt. Mit diesen müssen Sie ebenso sensibel umgehen und diese nachhaltig schützen.
Grundsatz: Stillschweigen über Gesundheitsinformationen
Grundsätzlich gilt: Werden Ihnen Gesundheitsinformationen von Mitarbeitern bekannt, müssen Sie mit diesen sorgfältig umgehen und diese besonders vor
dem Zugriff unbefugter Personen schützen. Dies ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung, die Gesundheitsinformationen als besonders schützenswerte Daten einordnet und Ihnen daher eine besondere Verantwortung im Umgang mit diesen auferlegt.
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