Die Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen in der Pflegeversicherung kann je nach Pflegekasse unterschiedlich lange dauern. In der Praxis berichten Pflegedienste häufig von Bearbeitungszeiten zwischen 6 und 8 Wochen, was zu Verzögerungen bei der Abrechnung führen kann.
Ingrid Hase, Inhaberin und PDL des Pflegedienstes „Konkret“, ist zunehmend verzweifelt. Besonders frustrierend ist es für sie, wenn sie Rechnungen von den Pflegekassen unbezahlt zurückerhält, nachdem ein Pflegekunde von Geld- auf Sachleistungen umgestellt hat. Die damit verbundenen Verzögerungen bringen ihre finanzielle Planung ins Wanken und sie fragt sich, wie viel Zeit eine Kasse hat, um Geldleistungen in Sachleistungen umzuwandeln?
Rechtliche Grundlagen zur Umstellung
Gemäß § 18 SGB XI ist die Pflegekasse verpflichtet, über Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung innerhalb von 25 Arbeitstagen zu entscheiden. Diese Frist bezieht sich jedoch in erster Linie auf die Feststellung des Pflegegrades und die Bewilligung von Leistungen, nicht auf die Umstellung von Leistungsarten.
Für Pflegebedürftige, die sich für Kombinationsleistungen entschieden haben, gilt gemäß § 38 SGB XI, dass sie an die festgelegte Aufteilung zwischen Geld- und Sachleistungen für 6 Monate gebunden sind. Allein das ist ein Grund, niemals die Kombileistung zu wählen. Eine vorzeitige Änderung dieser Entscheidung ist jedoch möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert. Diese 6-Monats-Frist ist jedoch nicht relevant, wenn der Pflegebedürftige künftig ausschließlich Sachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchte.
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