Wenn Bewohner nachts oder am Wochenende versterben, muss ein Bereitschaftsarzt den Tod feststellen. Dies kann schnell in der Gerichtsmedizin enden, wenn Sie keine aussagekräftigen Informationen vorweisen können.
Bereitschaftsärzte kennen Ihre Bewohner nicht. Entsprechend können Sie einen natürlichen Tod nur feststellen, wenn Sie mit Ihrer Dokumentation Hinweise auf entsprechende Diagnosen oder auf den aktuellen Zustand Ihres Bewohners liefern können. Ist diese lückenhaft, folgen womöglich eine polizeiliche Ermittlung und die Obduktion in der Gerichtsmedizin. Hierdurch soll die genaue Todesursache festgestellt und ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden.
PRAXISBEISPIEL: Die 92-jährige Frau Riedel hat seit mehreren Jahren eine Niereninsuffizienz. Der Hausarzt hat schon vor einem halben Jahr beiläufig geäußert, dass Frau Riedel in diesem Zustand nicht mehr lange leben würde. 2 Wochen vor ihrem Tod stürzt Frau Riedel. Zum Glück hat sie nur Prellungen und mehrere Hämatome an Armen und Beinen. Die Bewohnerin stirbt an einem Samstag, nachdem sie den Tag zuvor schon sehr schläfrig war.
Der Bereitschaftsarzt kann anhand des Pflegeberichts nicht erkennen, dass sich der Allgemeinzustand der Bewohnerin im letzten Jahr stetig verschlechtert hat. Die Verschlechterung der Niereninsuffizienz ist anhand der Diagnosen nicht erkennbar. Die Aussage des Arztes über die Lebenserwartung von Frau Riedel ist ebenfalls nicht dokumentiert. Hinzu kommen die noch sichtbaren großflächigen Hämatome an Armen und Beinen. Der Bereitschaftsarzt hat daher keine Hinweise, die die Feststellung eines natürlichen Todes rechtfertigen würden. Frau Riedel wird zur Obduktion in die Gerichtsmedizin gebracht. Weiterhin beginnen polizeiliche Ermittlungen. Die Angehörigen sind durch den Tod der Mutter und die Begleitumstände so geschockt, dass sie in Ihrer Unsicherheit vermuten: „Wenn die Polizei schon ermittelt und die Mutter obduziert wird, dann wird das auch einen Grund haben. Vielleicht hat das Pflegeheim unsere Mutter auf dem Gewissen. Man hört ja so viel.“
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