THEMENHEFT: Update Arbeitszeugnisse 2025

Unterschrift unter dem Arbeitszeugnis – hierauf kommt es an

Das Arbeitszeugnis ist das letzte offizielle Dokument eines Arbeitsverhältnisses – und die Unterschrift entscheidet über seine Rechtswirksamkeit. Formfehler am Ende können großen Ärger bedeuten. Immer wieder geht es um Fragen […]

Judith Barth

18.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Das Arbeitszeugnis ist das letzte offizielle Dokument eines Arbeitsverhältnisses – und die Unterschrift entscheidet über seine Rechtswirksamkeit. Formfehler am Ende können großen Ärger bedeuten. Immer wieder geht es um Fragen wie: Wer darf unterschreiben? Reicht ein Unterschriftenstempel? Und was passiert, wenn Symbole neben der Unterschrift auftauchen?

Achten Sie auf eine wirksame Unterschrift

Nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) muss das Zeugnis vom Arbeitgeber oder einer dazu bevollmächtigten, ranghöheren Person unterschrieben werden. In Pflegeeinrichtungen sind das meist Pflegedienstleitung, Einrichtungsleitung oder Geschäftsführung.

Unterschreibt jemand aus derselben Hierarchieebene oder gar ein Teammitglied, ist das Zeugnis fehlerhaft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 4.10.2005, Az. 9 AZR 507/04) entschied: Die Unterschrift muss erkennen lassen, dass sie von einer beurteilungsfähigen, vorgesetzten Person stammt.

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