UNTERSTÜTZEN SIE IHRE MITARBEITER BEI DER BEACHTUNG DER WÜNSCHE IHRER BEWOHNER

In der rechtlichen Bewertung zu Patientenverfügungen sind Pflegekräfte als Entscheidungsträger ausgeklammert. Gleichzeitig müssen sie in Notfallsituationen blitzschnell entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung im Sinne der Patientenverfügung durchgeführt werden soll. Entlasten […]

Brigitte Leicher

24.10.2024 · 2 Min Lesezeit

In der rechtlichen Bewertung zu Patientenverfügungen sind Pflegekräfte als Entscheidungsträger ausgeklammert. Gleichzeitig müssen sie in Notfallsituationen blitzschnell entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung im Sinne der Patientenverfügung durchgeführt werden soll.

Entlasten Sie Ihre Mitarbeiter, indem Sie deren Handlungen im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und Notfällen mittragen und ggf. unangenehme Gespräche mit Angehörigen für sie übernehmen. Um eine Patientenverfügung angstfrei umsetzen zu können, benötigen sie entsprechende Entscheidungssicherheit. Mit den 3 folgenden Handlungsansätzen schaffen Sie eine Basis.

1. Der Arzt stellt die Diagnose: Stellen Sie gegenüber Angehörigen und Bewohnern klar, dass die Diagnosestellung Sache des Arztes ist und dieser für die darauf basierende Umsetzung der Patientenverfügung zuständig ist. Dies bedeutet konkret: Wenn ein neues Symptom zu Komplikationen führt, muss die Pflegekraft abklären lassen, ob das Symptom im Sinne der Pa-tientenverfügung geheilt oder gelindert werden kann bzw. soll.

2. Beschäftigen Sie sich mit der Patientenverfügung: Was steht genau in den Patientenverfügungen Ihrer Bewohner? Lesen Sie diese genau durch und werten Sie sie aus. Am besten kopieren Sie sich ein Exemplar und markieren die wichtigsten Bestimmungen. Fassen Sie diese zusammen und besprechen Sie mit Ihren Fachkräften anhand von Fallbeispielen, was die einzelnen Aussagen konkret bedeuten. Entstehen hierbei Unklarheiten, fragen Sie Ihren Bewohner bzw. seinen Bevollmächtigten.

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