Arbeitsverträge in Pflegeeinrichtungen müssen rechtssicher sein – zum Schutz der Mitarbeiter und um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Dennoch enthalten Verträge häufig Formulierungen, die rechtlich nicht zulässig sind. Als Personalverantwortlicher sollten Sie wissen, welche Klauseln problematisch sind, und – wenn notwendig – die Arbeitsverträge überarbeiten.
Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle
Seit 2002 unterliegen vorformulierte Arbeitsverträge der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB). Gerichte prüfen im Streitfall, ob Klauseln verständlich, transparent, fair und gesetzeskonform sind. Unwirksame Klauseln sind nichtig – dann gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge
Prüfen Sie die Arbeitsverträge, die Sie in Ihrer Pflegeeinrichtung nutzen, oder besser: Lassen Sie sie von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen. Das kostet zwar Geld, aber: Auch fehlerhafte Klauseln in Arbeitsverträgen können zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.
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