KRITISCHE SITUATIONEN IN DER PRAXIS

UPDATE „EXPERTENSTANDARD MOBILITÄT“: DAS PRÜFT DER MD

Vor rund 4 Jahren wurde der Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität vom DNQP (Deutsches Netzwerk für Qualität in der Pflege) aktualisiert. Die darin definierten Anforderungen prüft der Medizinische […]

Marcel Faißt

14.04.2025 · 5 Min Lesezeit

Vor rund 4 Jahren wurde der Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität vom DNQP (Deutsches Netzwerk für Qualität in der Pflege) aktualisiert. Die darin definierten Anforderungen prüft der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen seiner Qualitätsprüfungen.

Die Erhaltung und Förderung der Mobilität ist ein ganz entscheidender Faktor, wenn es um die Lebensqualität geht. Ist ein Bewohner nämlich noch in der Lage, sich eigenständig fortzubewegen – sei es auch mit Hilfsmitteln wie einem Gehwagen –, bedeutet das für ihn sofort eine höhere Teilhabe am Leben. Er kann eigenständig zur Toilette gehen, sich im Wohnbereich frei bewegen und vielleicht sogar noch Spaziergänge machen. Außerdem ist die Pflegesituation sowohl für den Bewohner als auch für die Mitarbeiter deutlich entspannter, da bei der Versorgung keine Mobilitätshilfen wie Aufstehhilfen oder gar Lifter eingesetzt werden müssen. Deswegen ist es nicht nur rechtlich wichtig, sondern sollte auch Ihr Anspruch sein, dafür zu sorgen, dass die Mobilität Ihrer Bewohner in der Einrichtung erhalten und gefördert wird.

PRÜFINSTANZEN CHECKEN UMSETZUNG

Wenn der MD z. B. zu einer Qualitätsprüfung in Ihre Einrichtung kommt, wird er bei allen Bewohnern, die in der Stichprobe landen, eine Einschätzung zur Mobilität vornehmen. Dabei erfasst er zum einen, wie er den Bewohner angetroffen hat (also liegend, sitzend, stehend bzw. in Tages- oder in Nachtkleidung). Außerdem wird er in sein Qualitätsgutachten eine Beschreibung der Beeinträchtigungen in der Mobilität mit aufnehmen. Dazu gehören folgende Kriterien:

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