Sind Sie schon dabei, die Grundlagen des neuen bundesweiten Personalbemessungsinstruments (PeBeM) einzuführen? Organisatorisch ist hier einiges zu tun. Die Änderungen sind auch notwendig, schließlich hat die gesamte Branche nun jahrelang auf die Implementierung gewartet.
In den letzten Monaten sind in vielen Bundesländern die noch erforderlichen Rahmenvertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen worden, sodass nun Zug um Zug in den einzelnen Pflegeeinrichtungen die Umsetzung des neuen Personalbemessungsinstruments (PeBeM) Realität wird. Mit den nächsten Pflegesatzverhandlungen ist es nämlich dann so weit. Mit dem neuen
Verfahren halten auch neue Fachbegriffe Einzug. Künftig müssen Sie mit diesen Begriffen umgehen und sie Ihren Mitarbeitern auch erklären können. Dazu erhalten wir in unserer Redaktion auch immer wieder Rückfragen. Wir stellen Ihnen deswegen im Folgenden die 3 zentralen Begriffe des neuen Personalbemessungsinstruments vor.
WAS IST UNTER DEM BEGRIFF „QUALIFIKATIONSNIVEAU“ ZU VERSTEHEN?
Bisher haben Sie bei der Verteilung der Qualifikationen in den Pflegeteams vor allem darauf geachtet, dass es ausreichend Pflegefachkräfte gibt – und einen gewissen Anteil (in der Regel 50 %) an Pflegehelfern. Das heißt: Sie gewährleisten, dass die in Ihrem Bundesland geltende Pflegefachkraftquote eingehalten wird. Zusätzlich gab es eventuell Betreuungs- und Servicekräfte, die mit unterstützt haben. Im Rahmen des PeBeM wird es künftig nun 8 verschiedene Kategorien im Qualifikationsniveau geben. Jeder Mitarbeiter wird somit einem bestimmten Qualifikationsniveau (QN) zugeordnet. Die Grundlage hierfür ist ebenfalls im Rahmen der Rothgang-Studie entwickelt worden. Je nachdem, welche Abschlusszeugnisse und Qualifikationen jemand hat, wird er einem Bereich QN 1 bis QN 8 zugeordnet. Was sich genau hinter den einzelnen Definitionen verbirgt, sehen Sie in der Übersicht.
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