„Rund um den Urlaub“

Urlaub − kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten?

Wenn es um das Thema „Urlaub“ geht, kommen immer wieder Fragen auf. Welche Pflichten und Rechte haben Sie als Arbeitgeber? Nach dem Gesetz steht Ihren Mitarbeitern ein Erholungsurlaub zu. Wann […]

Renate Tief

24.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Wenn es um das Thema „Urlaub“ geht, kommen immer wieder Fragen auf. Welche Pflichten und Rechte haben Sie als Arbeitgeber? Nach dem Gesetz steht Ihren Mitarbeitern ein Erholungsurlaub zu. Wann müssen oder dürfen Ihre Mitarbeiter den Urlaub nehmen? Wann verfällt er? Worauf müssen Sie als Arbeitgeber achten? Kann nicht genommener Urlaub ausbezahlt werden? Fragen über Fragen … Wir verraten Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre Mitarbeiter haben.

Sie müssen Ihre Mitarbeiter zu Erholungszwecken freistellen Der Urlaub dient dem Zweck, sich zu erholen und die Arbeitskraft zu regenerieren. Deshalb haben Ihre Mitarbeiter grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um Urlaub zu machen.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage und darf nicht unterschritten werden.

Nach dem neuen Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) haben Ihre Mitarbeiter