Urlaubsansprüche

Urlaubsansprüche 2024: Hier finden Sie Antworten auf Ihre 9 häufigsten Fragen

Wir haben mittlerweile Mitte September, und auch Baden-Württemberg und Bayern haben ihre Sommerferien beendet. Allerdings ist der September auch der typische Urlaubsmonat für alle, die keine schulpflichtigen Kinder (mehr) haben. […]

Mark Schmolke

16.09.2024 · 4 Min Lesezeit

Wir haben mittlerweile Mitte September, und auch Baden-Württemberg und Bayern haben ihre Sommerferien beendet. Allerdings ist der September auch der typische Urlaubsmonat für alle, die keine schulpflichtigen Kinder (mehr) haben. Über den Sommer haben mich zahlreiche Fragen unserer Leser zum Thema „Urlaub“ erreicht, die ich auf Seite 2 gern beantworte.

Frage 1: „Stimmt es, dass der zusätz­liche Pflegeurlaub nicht in der Tages­pflege gilt?“

Nein. Das stimmt so nicht. Pflegekräften, egal, ob Fachkraft oder nicht, steht 2024 auch in der Tagespflege neben dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen (5-TageWoche) ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von 9 Tagen zu. Bei einer 5-Tage-Woche wären dies 29 im Jahr. Dieser gesetzliche Zusatzurlaub für die Pflege gilt aber nur für Pflegekräfte, deren vertraglicher Urlaub unter den 29 Tagen liegt. Wenn Sie also 29 oder gar 30 Tage Urlaub gewähren, erfüllen Sie die gesetzlichen Bestimmungen.

Frage 2: „Wie viel Urlaub steht Mit­arbeitern zu, die in Teilzeit arbeiten?“

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