Pflegewissen für Profis

Verdeckte FEM, die Sie nicht übersehen sollten

Viele Pflegekräfte denken bei freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in erster Linie an Gurte, Bettgitter oder sedierende Medikamente. Dabei gibt es auch zahlreiche „verdeckte“ FEM in den Pflegeeinrichtungen, d. h. Maßnahmen, die […]

Bernd Hoffmann

14.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Viele Pflegekräfte denken bei freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in erster Linie an Gurte, Bettgitter oder sedierende Medikamente. Dabei gibt es auch zahlreiche „verdeckte“ FEM in den Pflegeeinrichtungen, d. h. Maßnahmen, die oft aus Fürsorge getroffen, aber selten rechtlich hinterfragt werden. Bevor die Aufsichtsbehörden Sie beim nächsten Rundgang durch Ihr Haus mit erhobenem Zeigefinger darauf hinweisen, tun wir es im vorliegenden Artikel!

Einschränkendes Umfeld

Bekanntlich spricht man von FEM immer dann, wenn ein Mensch an seinem freien Fortbewegungswillen gehindert wird – wodurch auch immer. Maßnahmen müssen also nicht nur technischer, mechanischer oder chemischer Natur sein. Auch das Umfeld kann den Freiheitsdrang einschränken und bedarf unserer besonderen Beachtung.

Fallbeispiel: Bei einem Hausrundgang mit der Heimaufsicht bleibt der Einrichtungsleiter vor einer Fototapete stehen, die über die Aufzugstür geklebt wurde. Begeistert weist er die Anwesenden darauf hin, dass Menschen mit Demenz den Aufzug dadurch nicht mehr als Ausgang wahrnehmen würden und somit im Wohnbereich bleiben. Die Heimaufsicht weist darauf hin, dass eine absichtliche Orientierungstäuschung, die das Verlassen des Gebäudes verhindert, eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellt. Der Einrichtungsleiter wirkt irritiert – niemand hatte zuvor daran gedacht, dass es sich rechtlich um eine FEM handelt. Die Heimaufsicht fordert die umgehende Entfernung der Tapete.

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