Druckgeschwüre bei immobilen Bewohnern zu vermeiden gehört zu den Top 5 unter den Pflegezielen. Zudem sieht – wer auch immer eine Einrichtung prüft – darin einen Gradmesser für qualitativ gute Versorgung. Doch wenn sich am Tag X unter dem Verband eine nekrotische Veränderung zeigt, ist die Aufregung groß. Im Worst Case kann dann auch die klare Haftungszuordnung zwischen Pflegeanbieter, Leitungspersonal und einzelnen Mitarbeitenden bedeutsam werden.
Rechtlicher Ausgangspunkt: vermeidbar vs. unvermeidbar
Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Dekubiti. Ein haftungsauslösender Pflegefehler wird in der Rechtsprechung stets angenommen, wenn der Hautschaden durch die Einhaltung der allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Standards hätte verhindert werden können. Wenn er trotz korrekter Risikoerhebung, angemessener Prophylaxe, Dokumentation und Interventionen entsteht, entfällt die Haftung.
Ihre Haftung als Pflegeanbieter
Als Pflegeanbieter tragen Sie das größte Risiko. Sie haften sowohl vertraglich gegenüber dem Bewohner als auch deliktisch für Organisationsmängel. Letzteres bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen (und ggf. darlegen können sollten), dass
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