HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Verpassen Sie nicht die regelmäßige Überprüfungen in Ihrer Pflegeeinrichtung

Auch wenn Pflegedienste überwiegend beim Kunden arbeiten, gilt: Die Betriebsstätte unterliegt umfangreichen Arbeitsschutzpflichten – und diese gelten selbstverständlich auch in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Gesetzliche Prüfpflichten nicht verkennen Die wichtigsten […]

Judith Barth

15.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Auch wenn Pflegedienste überwiegend beim Kunden arbeiten, gilt: Die Betriebsstätte unterliegt umfangreichen Arbeitsschutzpflichten – und diese gelten selbstverständlich auch in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Gesetzliche Prüfpflichten nicht verkennen

Die wichtigsten Prüfpflichten finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV-Vorschrift 3 sowie der Trinkwasserverordnung.

Verantwortung liegt beim Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen – direkt oder durch Delegation, z. B. an PDL oder Sicherheitsbeauftragte. Entscheidend ist, dass klare Zuständigkeiten benannt und dokumentiert werden. Führen Sie Buch über Prüfungen, Ergebnisse und Verantwortliche – am besten digital oder in einem zentralen Prüf-Ordner.

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