Auch wenn Pflegedienste überwiegend beim Kunden arbeiten, gilt: Die Betriebsstätte unterliegt umfangreichen Arbeitsschutzpflichten – und diese gelten selbstverständlich auch in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Gesetzliche Prüfpflichten nicht verkennen
Die wichtigsten Prüfpflichten finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV-Vorschrift 3 sowie der Trinkwasserverordnung.
Verantwortung liegt beim Arbeitgeber
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen – direkt oder durch Delegation, z. B. an PDL oder Sicherheitsbeauftragte. Entscheidend ist, dass klare Zuständigkeiten benannt und dokumentiert werden. Führen Sie Buch über Prüfungen, Ergebnisse und Verantwortliche – am besten digital oder in einem zentralen Prüf-Ordner.
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