Haftung: Risiken, Verantwortlichkeiten & Schutz

Versicherungsschutz bei Fortbildungen: Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Fortbildungen sind wichtig in der Pflege. Zum einen um die Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten, zum anderen um für Ihre Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Immer wieder kommt es vor, […]

Judith Barth

13.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Fortbildungen sind wichtig in der Pflege. Zum einen um die Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten, zum anderen um für Ihre Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter ausgerechnet bei Fortbildungen oder auf dem Weg dorthin einen Unfall haben und zu Schaden kommen. Dann steht immer eine Vielzahl von rechtlichen Fragen im Raum. Die 5 häufigsten möchte ich Ihnen hier beantworten.

Frage 1: Wie sind Mitarbeiter versichert, wenn sie an Fortbildungen teilnehmen?

ANTWORT: Nehmen Mitarbeiter an Fortbildungen teil, besteht auf dem Weg zur Fortbildung, auf dem Heimweg und während der Fortbildung gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft. Voraussetzung ist, dass Sie als Vorgesetzter die Teilnahme an der Fortbildung entweder angeordnet oder zumindest gebilligt haben und es sich damit um eine dienstlich veranlasste Veranstaltung handelt. Für Fortbildungen, an denen Mitarbeiter aus eigenem Antrieb teilnehmen und für die sie (Bildungs-)Urlaub nehmen, besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Frage 2: Wann beginnt der Versicherungsschutz, wenn Mitarbeiter an einer von mir angeordneten oder gebilligten Fortbildung teilnehmen?

ANTWORT: Handelt es sich um eine dienstlich veranlasste Fortbildung, beginnt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in dem Moment, in dem der Mitarbeiter seine Haustür (nicht Wohnungstür) durchschreitet. Versichert sind auch Vorbereitungshandlungen zur Fortbildung, z. B. der Weg zum Kaufen eines Bahntickets. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. Für den Versicherungsschutz ist es daher unerheblich, ob die Mitarbeiter mit dem Privat- oder Dienst-Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Fortbildung fahren.

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