HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Versorgungsvertrag weg: Millionenklage bleibt erfolglos

Wenn die Kostenträger den Versorgungsvertrag eines Pflegeheims mit ausreichend guten Gründen kündigen, haften sie nicht für dessen daraus resultierende Verluste. Das ist die Essenz eines komplizierten Rechtsstreits, der sich über […]

Arnd von Boehmer

04.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Wenn die Kostenträger den Versorgungsvertrag eines Pflegeheims mit ausreichend guten Gründen kündigen, haften sie nicht für dessen daraus resultierende Verluste. Das ist die Essenz eines komplizierten Rechtsstreits, der sich über Jahre bis zum Bundessozialgericht (BSG) gezogen hatte. Am 13.11.2025 haben die Richter nun gegen den ehemaligen Betreiber entschieden.

Der Fall: Kündigung nach Mängeln

Der Kläger betrieb seit 1989 eine private Pflegeeinrichtung, für die mit den Kostenträgern ein Versorgungsvertrag bestand. Nach mehrfachen Qualitätsprüfungen, die erhebliche Mängel zutage förderten, kündigten die Kassen die Vertragsbeziehung zum 31.01.2008. Als Folge musste der Betreiber aufgeben und das Haus schließen.

Überraschend bekam er 2014 mit seiner Klage gegen die Beendigung des Versorgungsvertrags vor dem Landessozialgericht Recht. Die dortigen Richter stützten ihr Urteil jedoch nur auf formale Fehler der Kassen bei der Kündigung. Ob die Pflegemängel sie hätten begründen können, hat das Gericht nicht geprüft.

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