Verspätungen von Mitarbeitern sind geeignet, auch die geduldigste PDL und die verständnisvollste Heimleitung in Rage zu versetzen. Insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um immer wieder vorkommende Verspätungen. Dabei macht es kaum einen Unterschied, ob die Mitarbeiter viel zu spät kommen oder nur wenige Minuten. Lesen Sie hier, wie Sie darauf angemessen reagieren können.
Frage 1: Sind Mitarbeiter verspätet, wenn sie zum vereinbarten Dienstbeginn das Gelände der Pflegeeinrichtung betreten?
Antwort: Ja. Dann sind sie definitiv zu spät. Pünktlich sind Ihre Mitarbeiter nur, wenn sie zu Dienstbeginn arbeitsbereit am Arbeitsplatz sind. Wo dieser Arbeitsplatz ist, ergibt sich aus dem Einsatzplan.
Frage 2: Ist eine geringfügige Verspätung ein Grund für eine Abmahnung?
Antwort: Kommen Mitarbeiter einmal zu spät, ist das zwar nicht in Ordnung, es rechtfertigt aber keine Abmahnung. Es genügt, wenn Sie den Mitarbeiter ermahnen. Kommt es allerdings häufiger zu Verspätungen, sollten Sie über eine Abmahnung nachdenken, wenn der Mitarbeiter sein Verhalten nicht ändert. Ändert sich das Verhalten des Mitarbeiters auch nach einer Abmahnung nicht, müssen Sie überlegen, ob Sie eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.
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