Führen Sie eine patientenorientierte Videofallbesprechung mit Pflege- oder Pflegefachkräften durch, können Sie diese abrechnen. Zur bekannten EBM-Ziffer 01442 gibt es ab 01.04.2025 die EBM-Ziffer 01443 für alle an der Versorgung beteiligten Ärzte. Hier lesen Sie mehr.
Bisher gibt es die EBM-Ziffer 01442 für eine Videofallkonferenz mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften bei chronisch pflegebedürftigen Patienten, die nur die koordinierenden Vertragsärzte abrechnen dürfen. Ab dem 1. April wird die EBM-Ziffer 01443, die jeder Vertragsarzt abrechnen kann, der einen chronisch pflegebedürftigen Patienten mitbehandelt, neu aufgenommen. Voraussetzung ist mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb der letzten 3 Quartale einschließlich des aktuellen Quartals.
| EBM-Ziffer | Leistungslegende | Honorar (€) |
| 01442 | Videofallkonferenz mit der/den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflege(fach)kraft/ Pflege(fach)kräften gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Obligater Leistungsinhalt Patientenorientierte Videofallbesprechung zwischen dem behandelnden Vertragsarzt, der die Koordination von diagnostischen und/oder therapeutischen und/oder rehabilitativen Maßnahmen und/oder der pflegerischen Versorgung für den Patienten durchführt, und der Pflege(fach)kraft /den Pflege(fach)kräften, die an der Versorgung des Patienten in der Häuslichkeit des Patienten oder einer Pflegeeinrichtung oder einer beschützenden Einrichtung beteiligt ist/sind in Bezug auf den chronisch pflegebedürftigen Patienten Höchstens 3 × im Krankheitsfall abrechenbar. Nur abrechenbar, wenn im Zeitraum der letzten 3 Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher APK in derselben Arztpraxis stattgefunden hat. Die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä (Anforderungen an die technischen Verfahren zur Durchführung von Videosprechstunden) sind zu beachten. Abrechnungsausschluss Nicht neben den EBM-Ziffern 01758, 30210, 30706, 30948, 37120, 37320, 37400 37720 37804 | 10,66 |
| 01443 | Videofallkonferenz mit den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflegefachkräften bzw. Pflegekräften Obligater Leistungsinhalt Patientenorientierte Videofallbesprechung zwischen einem Vertragsarzt, der einen Patienten mitbehandelt, und der Pflege(fach)kraft / den Pflege(fach)kräften, die an der Versorgung des Patienten in der Häuslichkeit des Patienten oder einer Pflegeeinrichtung oder einer beschützenden Einrichtung beteiligt ist/sind in Bezug auf den chronisch pflegebedürftigen Patienten Höchstens 3 × im Krankheitsfall abrechenbar. Nur abrechenbar, wenn im Zeitraum der letzten 3 Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Arztpraxis stattgefunden hat. Die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä (Anforderungen an die technischen Verfahren zur Durchführung von Videosprechstunden) sind zu beachten. Wichtig: Vergütung für 2 Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung! | 10,66 |