Insbesondere in der ambulanten Pflege kommt es vor, dass Mitarbeiter sich mit einer Überwachung in den Wohnungen der Pflegebedürftigen durch Videokameras konfrontiert sehen. Diese werden häufig von Familienangehörigen installiert, nicht (nur) um Ihre Mitarbeiter, sondern um den Pflegebedürftigen zu überwachen und mitzubekommen, wenn ihm etwas passiert.
Videoaufnahmen von Ihren Mitarbeitern sind tabu
Installieren Angehörige in der Wohnung des Pflegebedürftigen Videokameras, ist das ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen, selbst wenn dieser vielleicht dement ist. Darauf sollten Sie die Angehörigen hinweisen, auch wenn die Argumente aus Sicht der Angehörigen für eine Videoüberwachung sprechen, weil sie sich Sorgen um die Sicherheit des Pflegebedürftigen während ihrer Abwesenheit machen. Letztlich müssen dies die Familien intern klären.
Wichtig ist aber, dass Sie deutlich machen, dass es – bei allem Verständnis – nicht akzeptabel ist, dass Ihre Mitarbeiter während der Pflegeeinsätze gefilmt werden. Denn solche Aufnahmen sind mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung nicht zulässig, jedenfalls nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der gefilmten Mitarbeiter.
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