EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

VNS-Analyse: Beugen Sie Erstattungsschwierigkeiten vor

Ein regelmäßiges Screening auf paroxysmales Vorhofflimmern kann das Risiko für einen Schlaganfall senken. Ganz nach dem Motto: Rechtzeitig erkannt – Gefahr gebannt. Das Ruhe-EKG und das Langzeit-EKG sowie die Aufzeichnung […]

Renate Tief

27.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein regelmäßiges Screening auf paroxysmales Vorhofflimmern kann das Risiko für einen Schlaganfall senken. Ganz nach dem Motto: Rechtzeitig erkannt – Gefahr gebannt. Das Ruhe-EKG und das Langzeit-EKG sowie die Aufzeichnung und Beurteilung der Herz-Rhythmus-Variabilität (HRV), die sogenannte VNS-Analyse, unterstützen Sie bei Ihrer aussagekräftigen Diagnostik. Die veraltete GOÄ kennt die VNS-Analyse nicht, weshalb sie natürlich auch keine Ziffer für diese Leistung bereithält. Daher bleibt Ihnen nur die Analogabrechnung. Erfahren Sie hier, welche Ziffer wir Ihnen für Ihre Abrechnung empfehlen.

Sie können die VNS-Analyse nur analog abrechnen

Die privaten Versicherungen empfehlen zur Abrechnung der VNS-Analyse die GOÄ-Ziffer 636 analog (39,76 €, 1,8-fach). Der Bundesverband der Internisten empfiehlt zwar seit dem Jahr 2010, die GOÄ-Ziffer 652 analog anzusetzen. Hierbei treten aber immer häufiger Erstattungsprobleme auf. Daher empfehle ich Ihnen, besser die GOÄ-Ziffer 636 analog abzurechnen, auch wenn dies für Sie ein Verlust von 19,90 € bedeutet.

Bei diesen Indikationen ist eine VNS-Analyse zur Vorsorge empfehlenswert:

  • Aufzeichnung und Beurteilung der Herz-Rhythmus-Variabilität
  • Burnout-Syndrom
  • Fibromyalgie
  • Diabetes mellitus
  • psychischer und körperlicher Disstress
  • Adipositas
  • Chronic Fatigue Syndrome
  • u. a.