IHRE ROLLE: ROLLENVERSTÄNDNIS

Vorteile nutzen: Die Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung

Als Wohnbereichsleitung gehört es auch zu Ihren Aufgaben, den Pflegeprozess auf übergeordneter Ebene mitzudenken. Mit der Beratung nach § 132g SGB V etablieren Sie ein vorteilhaftes System in Ihrem Betrieb, […]

Nicole Ott

10.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Als Wohnbereichsleitung gehört es auch zu Ihren Aufgaben, den Pflegeprozess auf übergeordneter Ebene mitzudenken. Mit der Beratung nach § 132g SGB V etablieren Sie ein vorteilhaftes System in Ihrem Betrieb, dessen Vorteile wirklich überzeugen!

Praxiserlebnis: „Gestern wussten wir mal wieder nicht, wie wir mit einer Notfallsituation umgehen sollten“, erzählte mir gestern meine Bekannte Sabrina, die als WBL tätig ist. „Unserem Bewohner Herrn Schneider ging es plötzlich nicht gut. Er ist 98 Jahre alt, hat diverse Grunderkrankungen und ist schon seit Jahren komplett pflegebedürftig. Leider kann er sich auch nicht mehr äußern. Meine Fachkraft Robert hatte mich gefragt, ob es Sinn macht, wirklich noch den Notarzt zu rufen oder ob wir es nicht ‚riskieren‘ wollen, dass Herr Schneider einfach friedlich bei uns stirbt. Da wir aber weder von ihm noch von seinem bevollmächtigten Sohn eine klare Handlungsanweisung haben, müssen von der rechtlichen Seite her ja alle Maßnahmen ergriffen werden. Dafür braucht es mal eine Lösung.“

Die Lösung: Der strukturierte Beratungsprozess

Haben auch Sie schon ähnliche Situationen erlebt? Um den gesamten Prozess der Entscheidungsfindung, was jemand in seiner letzten Lebensphase möchte, zu erleichtern, wurde vor ein paar Jahren der Paragraf 132 im SGB V geschaffen.

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