Leserfragen

„Wann beginnt der 3-Tage-Zeitraum?“

Ich betreibe zusammen mit 4 weiteren Kollegen eine chirurgische Berufsausübungsgemeinschaft. Wir führen chirurgische ambulante Operationen durch. Nach einer ambulanten Operation dürfen wir innerhalb von 3 Tagen nur bestimmte Leistungsziffern abrechnen. […]

Renate Tief

29.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Ich betreibe zusammen mit 4 weiteren Kollegen eine chirurgische Berufsausübungsgemeinschaft. Wir führen chirurgische ambulante Operationen durch. Nach einer ambulanten Operation dürfen wir innerhalb von 3 Tagen nur bestimmte Leistungsziffern abrechnen. Wir sind uns in der Praxis uneins, ab wann genau die Zählung für die 3-Tage-Frist beginnt. Können Sie uns weiterhelfen?

Meine Antwort: In den Allgemeinen Bestimmungen heißt es dazu: „In einem Zeitraum von 3 Tagen, beginnend mit dem Operationstag, können in der Praxis des Operateurs …“

Das bedeutet:
  • Die Frist umfasst den aktuellen Tag (beginnend mit dem Zeitpunkt der Operation) sowie die 2 nachfolgenden Tage.
  • Der nachfolgende Tag umfasst jeweils den Zeitraum von 24 Stunden, beginnend ab 0 Uhr.
  • Die Untersuchung und die Operation werden in ein und derselben Arztpraxis (egal, von welchem Arzt) durchgeführt.