Ihre Frage:
„Ich bin Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes. Gestern hat sich die Tochter einer Pflegekundin bei mir gemeldet und sich beschwert, dass ihre Mutter von einer meiner Pflegekräfte beleidigt worden sei. Dieser Vorfall liegt allerdings schon 2 Wochen zurück. Die Tochter hatte sich nicht früher gemeldet, da sie im Urlaub war. Dieses Verhalten ist für mich ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ich frage mich, ob das noch möglich ist oder ob die 2WochenFrist des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch bereits abgelaufen ist.“
Meine Antwort:
Nein. Diese Frist ist noch nicht abgelaufen. Diese beginnt vielmehr erst dann zu laufen, wenn Sie bzw. eine Ihrer Führungskräfte Kenntnis von dem Kündigungsgrund bekommen. Das heißt: Sie können im Prinzip noch eine fristlose Kündigung aussprechen. Dies muss allerdings innerhalb von 2 Wochen geschehen – gerechnet von dem Tag an, an dem Sie von der Tochter der Pflegekundin informiert wurden.

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