Frage: Ich bin Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes. Meine Pflegekräfte starten ihre Touren von zu Hause aus oder fahren vom letzten Pflegeeinsatz direkt nach Hause. Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, wann die Arbeitszeit der Mitarbeiter beginnt. Ich bin der Auffassung, dass die Arbeitszeit beim ersten Pflegekunden beginnt bzw. beim letzten endet. Die Mitarbeiter sehen das anders. Sie meinen, die Fahrtzeit sei ebenfalls Arbeitszeit. Was ist richtig?
Judith Barth: Ihre Mitarbeiter haben recht. Sowohl die Fahrt von der Wohnung der Mitarbeiter zum ersten Pflegekunden als auch die Rückfahrt gelten als Arbeitszeit, vorausgesetzt, die Mitarbeiter fahren ohne Umweg zum Pflegekunden bzw. vom letzten Pflegeeinsatz direkt nach Hause. Denn faktisch sind diese Fahrten so zu behandeln, als würden die Mitarbeiter vom Pflegedienst aus starten. Dann hätten Sie keine Zweifel daran, dass die Fahrtzeit Arbeitszeit ist. Die Mitarbeiter können sich bei der Vergütung dieser Fahrtzeiten auch auf eine schon etwas ältere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 10.09.2015, Az.: C-266/14) stützen. Es macht keinen Unterschied, ob die Mitarbeiter mit dem eigenen Pkw oder mit dem Dienstwagen zu den Touren aufbrechen – Arbeitszeit ist Arbeitszeit. Aber: Anders sieht es aus, wenn Ihre Mitarbeiter vor Beginn der Tour in den Pflegedienst kommen und von dort aus in die Arbeit starten. Dann handelt es sich um „normale“ Wegezeiten, die nicht zur Arbeitszeit zählen und daher auch nicht vergütet werden müssen. Die Mitarbeiter können diese aber steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
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