Effiziente Praxisorganisation

Wann Ihnen Bildungsurlaub zusteht

Gesetzlicher Bildungsurlaub steht Ihnen in fast allen Bundesländern zu. Liegt Ihre Praxis in Bayern oder Sachsen, haben Sie allerdings Pech, dort gibt es kein Landesgesetz, das den Bildungsurlaub regelt. Entscheidend […]

25.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Gesetzlicher Bildungsurlaub steht Ihnen in fast allen Bundesländern zu. Liegt Ihre Praxis in Bayern oder Sachsen, haben Sie allerdings Pech, dort gibt es kein Landesgesetz, das den Bildungsurlaub regelt. Entscheidend ist immer der Sitz der Praxis und nicht der Wohnort! Damit Sie einen schnellen Überblick erhalten, haben wir Ihnen die gesetzlichen Regelungen der verschiedenen Bundesländer in einer Übersicht zusammengestellt.

Bildungsurlaub ist Ländersache und wird in fast allen Bundesländern gewährt. In den Bundesländern Bayern und Sachsen existieren zurzeit keine derartigen Regelungen. Arbeiten Sie in einem Bundesland, in dem es eine gesetzliche Regelung auf Landesebene gibt, haben Sie Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von Ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. In diesem Fall haben Sie auch Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr Arbeitsentgelt weitergezahlt wird.

In der nachfolgenden Übersicht haben Sie die Ihnen zustehenden Tage und ggf. einschränkende Regelungen im Blick:

Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung in den Bundesländern

Bundesland Landesgesetz

vorhanden

(ja/nein)
Anzahl der freigestellten Tage / Entgeltfortzahlung
Bayern

Sachsen
nein
Baden-Württemberg ja* 5 Tage pro Jahr
Berlin ja* Bis 25 Jahre:

– 10 Tage/Jahr

Über 25 Jahre:

– 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Rheinland-Pfalz
ja* 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Hessen

Nordrhein-Westfalen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein
ja* 5 Tage pro Kalenderjahr;

– Zusammenfassung auf 10 Tage innerhalb 2 Jahre möglich
Mecklenburg-

Vorpommern

Niedersachsen
ja* 5 Tage pro Kalenderjahr
Saarland ja* 6 Tage pro Jahr

An den ersten beiden Tagen vollständige Freistellung, ab 3. Tag muss die gleiche Zeit vom AN eingebracht werden.

Das bedeutet:

– Bei 6 Tagen erhalten Sie 4 Freistellungstage.
Thüringen ja* 5 Tage pro Kalenderjahr

Übertragbar auf das Folgejahr bei Ablehnung

oder Rücknahme der Zustimmung