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„Wann muss sich eine Mitarbeiterin melden, wenn sie länger krank ist?“

Frage: Eine Pflegekraft war eine Woche krankgeschrieben. Am Freitag sagte sie mir telefonisch zu, am Montag wieder zu arbeiten. Montag erschien sie nicht und schickte erst gegen 10 Uhr eine […]

Judith Barth

10.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Eine Pflegekraft war eine Woche krankgeschrieben. Am Freitag sagte sie mir telefonisch zu, am Montag wieder zu arbeiten. Montag erschien sie nicht und schickte erst gegen 10 Uhr eine WhatsApp: Sie sei noch einmal beim Arzt gewesen und für eine weitere Woche krankgeschrieben, die eAU sei unterwegs. Wann muss sie mich informieren, wenn sie länger krank ist als gedacht?

Judith Barth: Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Bürgerliches Gesetzbuch entsprechend). Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ihre Mitarbeiter müssen Sie rechtzeitig vor Arbeitsbeginn über die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit informieren, damit Sie die Möglichkeit haben, sich und den Dienstplan hierauf einzustellen.

Meine Empfehlung: Legen Sie verbindliche Regeln fest

Legen Sie im Team verbindlich fest, bis wann, bei wem und auf welchem Weg Krankmeldungen und Folgemeldungen erfolgen müssen. Wiederholte Verstöße gegen die arbeitsvertragliche Meldepflicht können – nach vorheriger Prüfung des Einzelfalls – arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zu einer Abmahnung rechtfertigen.

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