Kranke Mitarbeiter, die Ihnen eine ärztliche Bescheinigung präsentieren, haben 6 Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung. Erst danach sind Sie als Arbeitgeber aus der Pflicht – und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Doch wie sieht es aus, wenn sich mehrere Erkrankungen aneinanderreihen?
Grundsatz: 6 Wochen für jede neue Krankheit
Wer als Arbeitnehmer nacheinander aus unterschiedlichen Gründen erkrankt, hat jedes Mal den vollen 6-Wochen-Anspruch. Anders, als viele denken, existiert für die Zahlungspflichten des Arbeitgebers keine starre Obergrenze pro Jahr. Jedoch gibt es Konstellationen, in denen Sie die weitere Leistung verweigern können. Das ist zunächst der Fall, wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit ihre Ursache in einer sogenannten Fortsetzungserkrankung hat. Sie müssen dann nur zahlen, wenn zwischen den beiden Verhinderungsfällen mit demselben Leiden mindestens ein halbes Jahr lag – oder wenn seit dem ersten Auftreten derselben Krankheit 12 Monate vergangen sind.
Der Spezialfall: neue Krankheit vor Gesundung
Ihre Lohnfortzahlung dürfen Sie jedoch auch nach 6 Wochen einstellen, wenn während der Arbeitsunfähigkeit oder unmittelbar danach eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls eine Krankschreibung begründet. Die Rechtsprechung geht dann von einem „einheitlichen Verhinderungsfall“ aus. Macht ein Mitarbeiter hier dennoch eine Gehaltszahlung geltend, muss er nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beweisen, dass er beim Ende der vorherigen Bescheinigung wieder gesund und arbeitsfähig war.
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