Rund um die Weihnachtszeit ist in vielen Pflegeeinrichtung der Krankenstand unter den Mitarbeitern besonders hoch. Weihnachtszeit = Erkältungszeit! Gleichzeitig möchten viele Mitarbeiter rund um die Weihnachtsfeiertage frei haben und haben schon vor Monaten Urlaub eingereicht, den Sie dann auch genehmigt haben. Was aber, wenn die vielen Krankmeldungen die Pflege und Versorgung der Pflegebedürftigen gefährden? Können Sie dann den Weihnachtsurlaub Ihrer Mitarbeiter canceln?
Grundsatz: Genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden
Wenn Sie den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters genehmigen, haben Sie damit erklärt, dass Sie ihn in dem beantragten Zeitraum von der Arbeit freistellen. Sie können diese Erklärung nicht einfach wieder zurücknehmen. Denn der Mitarbeiter darf darauf vertrauen, dass er wie geplant in Urlaub fahren kann.
Ausnahme: Extremfälle
Von diesem Grundsatz kann man nur dann abweichen, wenn es zu einem ungeplanten Personalausfall in Ihrer Pflegeeinrichtung/Ihrem Pflegedienst kommt, der nur durch die Rücknahme des Urlaubs aufgefangen werden kann. Das heißt, Sie können den Urlaub von Mitarbeitern nur dann canceln, wenn Sie die Pflege und Versorgung der Pflegebedürftigen nicht anders sicherstellen können. Ein solcher Schritt sollte die absolute Ausnahme bleiben. Denn: Sie machen sich extrem unbeliebt und müssen den Mitarbeitern die Kosten ersetzen, die ihnen durch die Absage des Urlaubs entstehen.
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